Sozialdienst

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe bildet das seit 1. Januar 2002 in Kraft getretene Sozialhilfegesetz des Kantons Basel-Landschaft. Das Ziel der Sozialhilfe ist die Erlangung oder Wiedererlangung der optimalen wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit der Betroffenen.

Sozialdienst Langenbruck
Postfach 17
4438 Langenbruck
Tel. 062 530 40 33
Mail: sozialdienst@langenbruck.ch
 
Öffnungszeiten Sozialdienst:
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