Erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3)
Mitteilung von
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist momentan wieder erheblich (neu
Waldbrandgefahrenstufe 3). Das heisst: Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen
entfachen, das Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Ein Problem ist
zunehmend auch der Wassermangel in den Fliessgewässern.
Diese Woche hat sich südlich der Alpen die zweite Hitzewelle des Sommers eingestellt. Seit ein
paar Tagen ist es sehr warm mit kontinuierlich ansteigenden Temperaturen in Richtung 32 Grad
Celsius und darüber. Die Wetterlage ändert in den nächsten Tagen nur wenig. Bis zum
Wochenende ist es weiterhin sonnig und mit Temperaturen über 32 Grad Celsius sehr warm.
Wenig Niederschlag und grosse Trockenheit bergen Gefahren: Ein kleiner Feuerfunke kann
schnell zum Risikofaktor werden.
Das Amt für Wald schätzt die Waldbrandgefahr flächig als «erheblich» ein (neu Stufe 3). Die lokale
Waldbrandgefahr kann von der generellen Waldbrandgefahr abweichen, insbesondere auf Feldern
und Wiesen sowie in stark sonnenexponierten Wäldern ist sie tendenziell grösser. Bei
zunehmendem Wind oder in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation nimmt die
Waldbrandgefahr zu. Das Amt für Wald beider Basel ruft die Bevölkerung deshalb zum
vorsichtigen Umgang mit Feuer auf und dankt bereits jetzt für die Disziplin.
Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:
• Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen entfachen.
• Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
• Die Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt befolgen!
• Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen
• Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten.
• Keine Raucherwaren wegwerfen.
• Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen.
Wassermangel in Fliessgewässern
Ein Problem ist zunehmend auch der Wassermangel in den Fliessgewässern. Nachdem es in
letzter Zeit kaum oder wenig geregnet hat, ist die Wasserführung der Gewässer sehr tief. Der
Homburgerbach musste bereits ausgefischt werden. Achtung: Wasserentnahmen, welche den
Gemeingebrauch überschreiten, sind nur mit einer Bewilligung des Kantons und unter Einhaltung
der entsprechenden Vorgaben erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme
kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, zum Beispiel mittels Kübel
oder Giesskanne.
In der Birsmündung ist die Fischdichte derzeit sehr hoch, weil Fische aus dem 24 Grad warmen
Rhein in die Birs aufsteigen. Es wurden bereits mehrere tote Fische festgestellt. Um zusätzlichen
Stress für die Fische zu vermeiden, sollten die betroffenen Gewässerabschnitte sowie Gewässer
mit niedriger Wasserführung aktuell nicht betreten werden. Die gilt für Menschen, Pferde und
Hunde.