Anmeldung in unserer Gemeinde

Sie sind neu in unsere Gemeinde gezogen? Dann herzlich willkommen in Langenbruck

Haben Sie daran gedacht, sich bei Ihrer ehemaligen Wohngemeinde abzumelden? Wenn ja, hat Ihre Anmeldung bei uns innert 14 Tagen seit Ihrem Zuzug am Schalter der Einwohnerdienste zu erfolgen. Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, benötigen wir folgende Unterlagen:

E-Umzug
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Weg- und Neuzuziehende können sich ab sofort rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Aufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. 

Den Umzug können Sie unter dem folgenden Link vornehmen: www.eumzug.swiss

Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger
Heimatschein  oder Personenstandsausweis (wenn vorhanden)
Familienbüchlein (falls verheiratet, geschieden mit Kindern) 
AHV-Nummer (Versicherungskarte)
Ausweis der Krankenversicherung
Mietvertrag der Wohnung (ohne diesen können wir keine Anmeldung vornehmen)
Untermietvertrag mit Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung oder Eigentümer (ohne diesen können wir keine Anmeldung vornehmen)
Reisepass oder ID-Karte

Aufenthalter in Langenbruck
Reisepass und ID-Karte
Heimatausweis / Bescheinigung Aufenthalt

Ausländische Staatsangehörige
Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft:
Reisepass
Ausländerausweis
Familienbüchlein (falls verheiratet)
AHV-Nummer
Krankenversicherungsnachweis
Miet- oder Untermietvertrag der Wohnung (ohne diesen können wir keine Anmeldung vornehmen)

Zuzug aus einem anderen Kanton:
Wie oben sowie zusätzlich zwei neue Passfotos

Zuzug vom Ausland:
Zusicherung des Amt für Migration
Gültiger Reisepass
Arbeitsvertrag
Krankenversicherungsnachweis
Miet- oder Untermietvertrag der Wohnung (ohne diesen können wir keine Anmeldung vornehmen)

Oeffnungszeiten der Verwaltung
siehe unten