Abmelden
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns persönlich am Schalter abmelden.
E-Umzug
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Weg- und Neuzuziehende können sich ab sofort rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Aufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen.
Den Umzug können Sie unter dem folgenden Link vornehmen: www.eumzug.swiss
Ausländer
Wir bitten Sie, den Ausländerausweis mitzubringen.
Bei einer Abreise ins Ausland ist uns dies so früh wie möglich und persönlich am Schalter zu melden. Schweizerinnen und Schweizer müssen sich nach der Abmeldung bei Ihrer Wohngemeinde bei der schweizerischen Vertretung anmelden. Unter dem Link www.eda.admin.ch finden Sie die schweizerischen Vertretungen im Ausland. Bitte lesen Sie für weitere Informationen unbedingt noch das Merkblatt für Auslandschweizer.