Erlass Planungszone Langenbruck (hier klicken)
Mitteilung von
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 06. Juni 2024 erlässt die Gemeinde Langenbruck in Teilen der Wohn- und Mischzonen Planungszonen nach § 53 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (SGS 400; RBG) vom 8.1.1998. Gestützt auf §§ 31 und 53 Abs. 3 lit. b RBG erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.
Die Planungszonen gelte für maximal 5 Jahre und umfassen folgende (Teil-) Parzellen GB Langenbruck: 235, 706, 750, 823, 828,974, 975, 976, 977, 1030
Die Planungszonen WMZ können vom 13. Juni bis 22. Juni 2024 während der Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung, Kräheggweg 1, 4438 Langenbruck oder in den nachfolgenden Dokumenten eingesehen werden. Gegen die Planungszonen kann innert 10 Tagen nach der Publikation beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden. Der Beschwerde kommt keine aufschiebende Wirkung zu.
Gemeinde Langenbruck