6. Januar 2017 (hier klicken)
Mitteilung von
Hundegebühr 2017
Alle bei der Gemeinde gemeldeten Hundebesitzerinnen und -besitzer werden Ende Februar die Rechnung für die Hundegebühr 2017 erhalten. Wir möchten Sie bei dieser Gelegenheit wieder einmal daran erinnern, dass sie gemäss §6 vom kommunalen Hundereglement verpflichtet sind, den Erwerb, die Weitergabe oder den Tod eines Hundes innert 10 Tagen auf der Gemeindeverwaltung zu melden. Erfasst werden alle Hunde die auf dem Gemeindegebiet gehalten werden und älter als vier Monate sind. Hundebesitzer die ihre Hunde bisher in Langenbruck noch nicht eingelöst haben, sind gebeten, sich persönlich unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Bestätigung Mikrochip, Versicherungsnachweis) auf der Verwaltung zu melden. Besten Dank für Ihre Kooperation.
Easy Tax CD
Eine beschränkte Anzahl CD’s liegen im Vorraum der Gemeindeverwaltung auf, s‘het so lang‘s het. Sie können das Programm aber auch bequem über die Webseite www.easytax@bl.ch herunterladen.
Die Steuererklärung ausfüllen lassen
Personen ab 60 Jahren in Baselland können ihre Steuererklärung durch Fachpersonen von Pro Senectute ausfüllen lassen. In Baselland kommt die gemeinnützige Organisation zu den Menschen nach Hause. Die Tarife werden auf der Grundlage von Einkommen und Vermögen berechnet. Bei Personen unter einem steuerbaren Einkommen und Vermögen von 25'000 Franken kommt Pro Senectute für die Kosten auf.
Steuertelefon Pro Senectute 061 206 44 55 , 13. Februar bis 31. Mai, Mo/Di/Do/Fr 9 –12 Uhr. Ein Flyer mit allen Angaben liegt im Vorraum der Verwaltung auf.
Was läuft in Langenbruck
Dienstag, 14. Februar 2017 – Krabbelgruppe, Vereinslokal, 09.00 – 11.00 Uhr