04. September 2018 (ganzer Text hier klicken)

Mitteilung von

04. September 2018

 

Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird zu bedingtem Feuerverbot herabgestuft – Beim Feuer machen ist weiterhin grösste Vorsicht geboten 

Die Niederschläge in den vergangenen Tagen haben dafür gesorgt, dass sich die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft etwas entschärft hat. Das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 29. August 2018 wird deshalb aufgehoben. Beim Feuer machen ist allerdings weiterhin grösste Vorsicht geboten.

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Die Gefahrenstufe wird darum von «gross» (4) auf «erheblich» (3) zurückgestuft. Es gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien. Das heisst, dass Feuer nur auf festeingerichteten Feuerstellen erlaubt sind, jeweils mit der angebrachten Vorsicht. Aufgrund des ausserordentlich niederschlagsarmen Sommers sind die Böden – insbesondere die Waldböden – wenn überhaupt nur oberflächlich befeuchtet. Für tiefwurzelnde Bäume und das Grundwasser ist noch keine Entspannung eingetroffen. Zudem kann das bereits gefallene Laub schnell wieder austrocknen. Es besteht deshalb weiterhin die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren, Funkenflug eines Grillfeuers oder Heissluftballons Brände entstehen.

Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:

• Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen

• Feuer jederzeit unter Kontrolle halten

• Funkenwurf sofort löschen

• Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen

• Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten

• Keine Raucherwaren wegwerfen

• Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen

• Keine Himmelslaternen steigen lassen

Das Wasserentnahmeverbot für den Privatgebrauch (Allgemeingebrauch) aus Fliessgewässern mit Eimern, Giesskannen etc. bleibt bestehen.