Herzlich willkommen auf der Webseite der Gemeinde Langenbruck
Unsere Gemeinde liegt an der Grenze zu Solothurn, ist der einzige Kurort und die höchstgelegene Gemeinde des Kantons Baselland. Die Natur ist unser Kapital und die Anlagen im Winter und Sommer laden früher wie heute nach Langenbruck ein. Das Wanderwegnetz von über 100 Kilometer Länge ist einzigartig. Die Kultur mit dem Kloster Schöntal und den vielfältigen Aktivitäten unsere Dorfvereine prägen unser Zusammenleben und unsere Geschichte und Tradition machen uns stark.
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Wichtige Zahlen der Gemeinde Langenbruck Link
Aktuelle Informationen aus Langenbruck & Bärenwil
Mitteilung vom: 26. Juli 2022
Im Kanton Basel-Landschaft herrscht weiterhin akute Trockenheit. Die Waldbrandgefahr ist aktuell auf Gefahrenstufe 4 (gross). Hinsichtlich des baldigen Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen. Ausserdem gilt seit vergangener Woche ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern.
Weil es in den vergangenen Wochen wenig Niederschläge gegeben hat und die Temperaturen weiterhin hoch sind, sind die Wasserstände in Bächen und Flüssen extrem tief und die Böden im Wald sowie auf den Feldern sehr trocken. Es ist weiterhin kein ergiebiger Niederschlag in Sicht. Die Waldbrandgefahrenstufe ist auf Stufe 4 (gross). Bereits kleine Funkenwürfe können Brände entfachen.
- Hinsichtlich des Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.
- Es ist zudem verboten im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Dies gilt neu für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg/Gasgrills etc.).
- Der Abstand zum Wald von Höhen- und 1. Augustfeuern muss mindestens 200 Meter betragen (neue Bestimmung per 26. Juli 2022).
- Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Bei starkem Wind im Freien kein Feuer machen (gefährlicher Funkenflug).
Für Rückfragen:
Zum Thema Wald: Ueli Meier, Amt für Wald beider Basel (VGD), Telefon 061 552 56 51
Zum Thema Fisch: Holger Stockhaus, Amt für Wald beider Basel (VGD), Telefon 061 552 59 95
Mitteilung vom: 19. Juli 2022
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist aktuell gross (neu Waldbrandgefahrenstufe 4). Der Kantonale Führungsstab hat ab morgen Dienstag, 19. Juli 2022, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen. Hinsichtlich des baldigen Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab bereits jetzt im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.
Mitteilung vom: 15. Juli 2022
Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:
• Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen entfachen.
• Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
• Die Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt befolgen!
• Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen
• Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten.
• Keine Raucherwaren wegwerfen.
• Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen.
Mitteilung vom: 14. Juli 2022
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Was läuft in Langenbruck
Mitteilung vom: 07. Juli 2022
Verein Langenbruck Tourismus
Baubewilligung
Baubewilligung
Baubewilligung
Baubewilligung
Was läuft in Langenbruck
Mitteilung vom: 09. Juni 2022
Bring- und Holabend
Sperrung der Bachtalenstrasse
Was läuft in Langenbruck